Verfassungsbeschwerde gegen Elektronisches Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz
Wer hierfür spenden will:
Kontoinhaber: Werner Hülsmann
Verwendungszweck: Twister und Werner
Kontonummer: 899 882 851
BLZ: 760 100 85 (Postbank Nürnberg)
Mehr zum "Spendenstop", der sich auf die Verfassungsbeschwerde früheren Datums bezieht, findet ihr unter Spendenstop. Für die derzeitige initiierte Verfassungsbeschwerde (am 18. Januar 2007 angekündigt) gilt: Spenden sind willkommen, mehr als das - sie sind notwendig. Und wie unter "Spendenstop" bereits erwähnt: Ich selbst erhalte nichts von den Spenden, also bitte nicht denken, es handelt sich hier um irgendwelche "Nebenverdienste" für mich.
Was übrigens die "Mediengeilheit" angeht, die mir viele derzeit unterstell(t)en: es hätte jedem freigestanden, sich selbst ins Zentrum der Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit zu rücken und diese Verfassungsbeschwerde zu initiieren. Ich hab es getan weil ich befürchtete, dass es sonst keiner tut und es mir wichtig ist. Darin sehe ich nichts Verwerfliches. Liebe Grueße
Twister
Pressemitteilung vom 18. Januar 2007
Die Mülheimer Journalistin und Autorin Bettina Winsemann alias Twister
(1) hat Verfassungsbeschwerde gegen das heute verabschiedete
Elektronische Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz ((ElGVG)
angekündigt. Der Bürgerrechtlerin, die erst vor kurzem eine
Verfassungsbeschwerde gegen das neue Verfassungsschutzgesetz in
Nordrhein-Westfalen initiiert hat (2), sieht in dem neuen Gesetz ein
weiteren "Stein in einer Mauer von Gesetzen, die die Privatsphäre und
den Datenschutz abblocken."
Besondere Kritik übt sie daran, privaten Personen einen direkten
Auskunftsanspruch einzuräumen und damit den Schutz der Privatsphäre
auszuhöhlen. "Dass Lobbyisten die Verfolgung von
Urheberrechtesverletzungen in einem Atemzug mit den Aufgaben der
Geheimdienste nennen ist ein Skandal. Dass diese Formulierung nun aber
Eingang in ein Gesetz findet ist weitaus skandalöser, hier macht sich
die Regierung zum Handlanger für private Interessensvereinigungen."
Werner Hülsmann, Vorstand der Deutschen Vereinigung für
Datenschutz (DVD) e.v.(3), Vorstandsmitglied des Forums
InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung
(FIfF) e.V. (4) und Mitbeschwerdeführer äußert sich ebenso kritisch zum
neuen Gesetz: "Mit der geplanten/beschlossenen Verwendung der
Internetnutzungsdaten zur "polizeilichen Gefahrenabwehr" und bei
privatrechtlichen Auskunftsansprüchen im Urheberrechtsbereich werden
Scheunentore geöffnet, ohne dass Verfahrensregelungen aufgestellt
würden, die datenschutzrechtlichen Mindeststandards genügen
würden. Dieses Vorgehen ist verfassungsrechtlich nicht haltbar
und stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung der InternetnutzerInnen dar."
Beide engagieren sich zur Zeit im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
(5) und sehen durch Gesetze dieser Art die Privatsphäre sowie die
informationelle Selbstbestimmung aller Bürger in hohem Maße gefährdet.
"Die gesamte Diskussions- und Informationskultur wird leiden, wenn eine
unüberwachte Kommunikation kaum mehr möglich ist." so Twister. "Gerade
das, was auch die Meinungs- und Informationsfreiheit in Deutschland
ausmacht, wird so ad absurdum geführt." Besonders kritisch sieht sie,
dass nunmehr auch das Herunterladen von bestimmten Informationen quasi
einen Anfangsverdacht darstellen soll. "Das erinnert an Tony Blair, der
das Lesen von bestimmten Internetseiten als Straftat ansehen wollte.
Soweit kann und darf es nicht gehen. Ich sehe es hier als meine
demokratische Pflicht an, mich gegen diese Tendenzen zu wehren."
Ein Spendenkonto ist bereits eingerichtet.
Kontoinhaber: Werner Hülsmann
Verwendungszweck: Twister und Werner
Kontonummer: 899 882 851
BLZ: 760 100 85 (Postbank Nürnberg)
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