Mülheim, 20.12.2006 Datenschützerin kündigt Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Schnüffelgesetz an
Die Mülheimer Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann) hat Verfassungsbeschwerde gegen das heute beschlossene Gesetz (1) angekündigt,dass dem Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen weitreichende neue Befugnisse erteilt.
WICHTIG: Ein Spendenkonto wird eingerichtet, die Daten werden hier auf twister-schreibt.de bekannt gegeben.
Die in der Bürgerrechtsinitiative STOP1984 (2)und im
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (3)aktive Bürgerrechtlerin sieht
ihre Arbeit als Journalistin sowie Bürgerrechtlerin sowie ihre
Privatsphäre in unzumutbarem Maße gefährdet. "Der BGH hat vor kurzem
erst geurteilt, dass die sogenannten Onlinedurchsuchungen nicht
zulässig sind." so Twister. "Es war klar, dass nun eine
Gesetzesgrundlage nachgeschoben wird, wobei NRW hier die Vorreiterrolle
übernimmt." Zehn weitere Länder wollen ebenfalls ihre
Verfassungsschutzgesetze verändern, auch eine Änderung auf Bundesebene
ist geplant, so dass die Onlinedurchsuchungen bundesweit zulässig
werden.
"Ich halte diese neuen Regelungen für
verfassungswidrig und denke, es ist meine Pflicht, hier tätig zu werden
und mich mit den Mitteln zu wehren, die es gibt." gibt sich Twister
kämpferisch. Sie habe, so die Bürgerrechtlerin, bereits vor
Verabschiedung des Gesetzes die erforderlichen Voraussetzungen für eine
Verfassungsbeschwerde mit einem Anwalt abgeklärt und werde nun das
Mandat hierfür erteilen sobald die Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt erfolgt.
"Da von anderer Seite scheinbar nicht
geplant ist, Verfassungsbeschwerde einzureichen, denke ich, dass es an
mir ist, dies zu tun." Nach Auskunft des Büros von Frau Düker (Bündnis
90/Die Grünen) ist von dieser Seite aus nicht vorgesehen, mittels einer
Klage gegen das Gesetz vorzugehen. Monika Düker hatte das Gesetz als
verfassungswidrig bezeichnet.
Ansprechpartner für diese Pressemitteilung: Twister (Bettina Winsemann) eMail: