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Thursday, 09 September 2010
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BLOG: AloII/HartzIV
Der tägliche Wahnsinn rund um Bürokratie, Hilflosigkeit und Arbeitslosengeld II etc.
Aufgeschnappt, selbsterlebt, gelesen...


Bitte fertigen Sie eine Telefonnotiz PDF Drucken E-Mail
AloII / HartzIV
Geschrieben von Twister   
Thursday, 20 July 2006
Sommerzeit, Urlaubszeit.
Auch der ALGII-Empfänger hat natürlich die Möglichkeit, einen Urlaub zu beantragen und, so der Case Manager zustimmt, sich ein paar Tage Erholung zu gönnen. So es denn der Regelsatz zulässt.

Doch vor dem Kofferpacken liegt die Genehmigung, die eigentlich recht schnell vor sich gehen könnte, wenn da nicht die verschlankte Bürokratie wäre, die ja seit ALGII so hoffnungsfroh angekündigt wurde. Dank neuzeitlicher Techniken wie dem Telefon (!) kann man den Casemanager ja direkt erreichen und um Genehmigung für den Urlaub bitten. Ist dieser dann genehmigt, so ist alles erledigt. Oder doch nicht?

Nein, denn tatsächlich ist die telefonische Genehmigung zwar verbindlich, doch es ist den Case Managern scheinbar nicht bekannt, dass es Telefonnotizen gibt. Dieses Wissen sollte der Antragssteller aber besser besitzen, denn statt das der Case Manager in ein Formular einträgt (eine einfache Telefonnotiz würde reichen), dass er telefonisch den Urlaub von-bis genehmigt hat, ist der Antrag (mit Bezug auf das Telefonat und die erfolgte Genehmigung) zusätzlich noch schriftlich zu stellen oder es wird seitens der Agentur eine Niederschrift angefertigt, wenn man dort vorstellig wird.

Warum der CaseManager nicht einfach Fallnummer und Urlaubstrage einträgt, wird wohl ein Geheimnis bleiben. Die verschlankte Bürokratie eben...
Problemerkennung bei der Sozialagentur PDF Drucken E-Mail
AloII / HartzIV
Geschrieben von Twister   
Sunday, 16 April 2006
Dass die Sozialagentur keine Beratungsagentur ist, wird einem bei mancher Frage schnell klar.

So lautete denn der erschöpfende beraterische Kommentar auf die Frage, was jemand, der ArbeitslosengeldII beantragt hätte, jedoch noch auf den Bescheid wartet, denn nun tun sollte, wenn er zum Arzt muss. Das Problem besteht darin, dass die Krankenversicherung erst mit dem Bescheid erfährt, dass die Sozialagentur nun rückwirkend bis zum Tag der Antragsstellung die Krankenversicherung übernimmt und auch die laufenden Beiträge seitens der Sozialagentur übernommen werden. Während der Bearbeitungszeit des Antrages, welche sich schon einmal hinziehen kann, wenn nicht alles der Norm entspricht und Etliches zu prüfen ist, ist man jedoch nicht krankenversichert. Was also tun, wenn man dennoch krank wird und zum Arzt müsste?

Die erschöpfende Antwort lautete:
"Dann haben Sie ein Problem."
Gut, dass wir darüber gesprochen haben...


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