Der tägliche Wahnsinn rund um Bürokratie, Hilflosigkeit und Arbeitslosengeld II etc.
Aufgeschnappt, selbsterlebt, gelesen...
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Bitte fertigen Sie eine Telefonnotiz |
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AloII / HartzIV
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Geschrieben von Twister
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Thursday, 20 July 2006 |
Sommerzeit, Urlaubszeit.
Auch der ALGII-Empfänger hat natürlich die Möglichkeit, einen Urlaub zu
beantragen und, so der Case Manager zustimmt, sich ein paar Tage
Erholung zu gönnen. So es denn der Regelsatz zulässt.
Doch vor dem Kofferpacken liegt die Genehmigung, die eigentlich recht
schnell vor sich gehen könnte, wenn da nicht die verschlankte
Bürokratie wäre, die ja seit ALGII so hoffnungsfroh angekündigt wurde.
Dank neuzeitlicher Techniken wie dem Telefon (!) kann man den
Casemanager ja direkt erreichen und um Genehmigung für den Urlaub
bitten. Ist dieser dann genehmigt, so ist alles erledigt. Oder doch
nicht?
Nein, denn tatsächlich ist die telefonische Genehmigung zwar
verbindlich, doch es ist den Case Managern scheinbar nicht bekannt,
dass es Telefonnotizen gibt. Dieses Wissen sollte der Antragssteller
aber besser besitzen, denn statt das der Case Manager in ein Formular
einträgt (eine einfache Telefonnotiz würde reichen), dass er
telefonisch den Urlaub von-bis genehmigt hat, ist der Antrag (mit Bezug
auf das Telefonat und die erfolgte Genehmigung) zusätzlich noch
schriftlich zu stellen oder es wird seitens der Agentur eine
Niederschrift angefertigt, wenn man dort vorstellig wird.
Warum der CaseManager nicht einfach Fallnummer und Urlaubstrage
einträgt, wird wohl ein Geheimnis bleiben. Die verschlankte Bürokratie
eben... |
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Problemerkennung bei der Sozialagentur |
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AloII / HartzIV
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Geschrieben von Twister
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Sunday, 16 April 2006 |
Dass die Sozialagentur keine Beratungsagentur ist, wird einem bei mancher Frage schnell klar.
So lautete denn der erschöpfende beraterische Kommentar auf die Frage,
was jemand, der ArbeitslosengeldII beantragt hätte, jedoch noch auf den
Bescheid wartet, denn nun tun sollte, wenn er zum Arzt muss. Das
Problem besteht darin, dass die Krankenversicherung erst mit dem
Bescheid erfährt, dass die Sozialagentur nun rückwirkend bis zum Tag
der Antragsstellung die Krankenversicherung übernimmt und auch die
laufenden Beiträge seitens der Sozialagentur übernommen werden. Während
der Bearbeitungszeit des Antrages, welche sich schon einmal hinziehen
kann, wenn nicht alles der Norm entspricht und Etliches zu prüfen ist,
ist man jedoch nicht krankenversichert. Was also tun, wenn man dennoch
krank wird und zum Arzt müsste?
Die erschöpfende Antwort lautete:
"Dann haben Sie ein Problem."
Gut, dass wir darüber gesprochen haben... |
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